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   VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18   

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https://dejure.org/2021,74007
VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18 (https://dejure.org/2021,74007)
VG Hannover, Entscheidung vom 03.11.2021 - 12 A 2245/18 (https://dejure.org/2021,74007)
VG Hannover, Entscheidung vom 03. November 2021 - 12 A 2245/18 (https://dejure.org/2021,74007)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3 Abs 4; AsylG, § 3a; AsylG, § 3a Abs 1; AsylG, § 3a Abs 3; AsylG, § 3b Abs 1; AsylG, § 3b Abs 2; AsylG, § 3c; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e
    Irak: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG für Familie aus Kurdistan Irak; Verfolgung durch Parteien PDK und PUK wegen journalistischer Tätigkeit des Familienvaters für Partei Gorran; Übertritt zum Christentum in Deutschland

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18
    Etwas anderes gilt jedenfalls dann, wenn sich der Ausländer schon vor der Ausreise und unabhängig von den fluchtauslösenden Umständen von dieser gelöst und in einem anderen Landesteil mit dem Ziel niedergelassen hatte, dort auf unabsehbare Zeit zu leben (BVerwG, Urt. v. 31.03.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 13 f. zu § 60 Abs. 7 AufenthG).

    Der Zumutbarkeitsmaßstab geht über das Fehlen einer dort beachtlichen existenziellen Notlage hinaus, wobei das Bundesverwaltungsgericht bislang offengelassen hat, welche darüber hinausgehenden wirtschaftlichen und sozialen Standards erfüllt sein müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 20 zu § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG a.F.).

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18
    Die persönlichen Umstände, aus denen er seine Furcht vor Verfolgung herleitet, hat der Ausländer glaubhaft zur Überzeugung des Gerichts darzulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239.89 juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.08.2013 - A 12 S 2023/11 -, juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18
    Die persönlichen Umstände, aus denen er seine Furcht vor Verfolgung herleitet, hat der Ausländer glaubhaft zur Überzeugung des Gerichts darzulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.1989 - 9 B 239.89 juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.08.2013 - A 12 S 2023/11 -, juris Rn. 35).
  • KAG Münster, 26.02.2015 - 12/14

    Beteiligungsrechte der MAV gem. §§ 35 i. V. m. 33 MAVO - Weiterbeschäftigung über

    Auszug aus VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18
    Seite 12/14 berücksichtigen, dass der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) mit dem Kläger zu 3) ein achtjähriges Kind zu versorgen haben.
  • VG Hannover, 10.05.2021 - 12 A 11427/17

    Irak: Klage abgewiesen; Verfolgung durch Freund (da nicht dem IS angeschlossen)

    Auszug aus VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18
    Auf die Frage, ob den Klägern aufgrund des Glaubenswechsels des Klägers zu 1) und - nach deren Vortrag im Termin der mündlichen Verhandlung - auch der Klägerin zu 2) ebenfalls Verfolgung in Kurdistan-Irak droht (vgl. dazu VG Hannover, Urt. v. 10.05.2021 - 12 A 11427/17 -, n.v.), kommt es vor diesem Hintergrund nicht an.
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18
    Beachtlich im vorgenannten Sinne ist die Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung dann, wenn bei zusammenfassender Bewertung des Lebenssachverhaltes die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 07.02.2008 - 10 C 33.07 -, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18
    Dieser Maßstab entspricht dem für die Verfolgungsprognose unionsrechtlich einheitlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab der "tatsächlichen Gefahr" ("real risk") eines Schadenseintritts, der unabhängig davon Geltung beansprucht, ob der Ausländer verfolgt oder unverfolgt ausgereist ist (BVerwG, Urt v. 01.06.2011 - 10 C 25.10 juris.
  • EGMR, 17.03.2015 - 6/14

    LICA v. ROMANIA

    Auszug aus VG Hannover, 03.11.2021 - 12 A 2245/18
    Seite 6/14 Der streitgegenständliche Bescheid des Bundesamtes vom 12. März 2018 ist - soweit die Kläger ihn angegriffen haben - rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren Rechten (§ 113 Abs. 5 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VG Magdeburg, 10.01.2024 - 4 A 232/22

    Kein Abschiebungsverbot für irakische Kurden wegen "interner Fluchtalternative"

    Dieser Einschätzung des Gerichts steht auch nicht etwa das Urteil des Verwaltungsgericht Hannover vom 03.11.2021 (- 12 A 2245/18 -, juris) entgegen, das Bagdad als mögliche innerstaatliche Fluchtalternative für eine aus der Stadt Sulaimaniyya stammende kurdische Familie mit der Begründung abgelehnt hat, ein angemessener Lebensstandard sei für die Familie dort nicht gewährleistet.
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